Vertretungskonzept
6. Vertretungskonzept
Ziele des Konzeptes
- Das Konzept soll Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit und Berechenbarkeit für das Kollegium und die Schüler- sowie Elternschaft schaffen.
- Vertretungspläne werden mit dem Ziel erstellt, die Qualität des Unterrichts soweit wie möglich zu erhalten und so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen.
- Die Qualität des Vertretungsunterrichts soll optimiert werden.
- Die Mehrarbeit, die durch Vertretungsunterricht verursacht wird, soll auf das notwendige Maß be-schränkt werden.
Organisation
Der Vertretungsunterricht wird i.d.R. erteilt von
- Lehrkräften, die in der Klasse/Lerngruppe unterrichten;
- Lehrkräften, die das zu unterrichtende Fach in einer anderen Klasse / Kurs derselben Jahrgangsstufe unterrichten
- Lehrkräften, die das zu unterrichtende Fach in einer anderen Jahrgangsstufe erteilen
Eine Vertretung in der SI ist immer dann einzurichten,
- wenn es darum geht, das verabredete Minimum an täglichem Unterricht sicherzustellen,
- wenn sie als Langzeitvertretung erkennbar ist,
- wenn sie von einem Fachlehrer oder einer Fachlehrerin erteilt werden kann,
- wenn sie von einer Lehrkraft erteilt werden kann, die die Mehrheit der Lerngruppe kennt,
- wenn es dienstlich notwendig wird
In der SII kann der geplante Unterricht durch eigenverantwortliches Arbeiten (Selbststudium/EVA), auch in Form von häuslicher Arbeit, ersetzt werden.
Daraus ergeben sich für die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler folgende Regelungen bzw. Verpflichtungen:
Lehrkräfte
- Bei vorhersehbaren Vertretungen sollte die zu vertretende Lehrkraft Materialien/Aufgaben für diesen Unterricht im zentralen Vertretungsfach deponieren, auf das die Vertretungskräfte zurückgreifen können, in der Oberstufe kann dieses auch über Email erfolgen (Liste).
- In kurzfristigen Krankheitsfällen muss der Fachlehrer aufgrund seines Gesundheitszustandes persön-lich entscheiden, ob er Aufgaben übermittelt. Liegen Aufgaben des Fachlehrers vor, haben diese Priorität. Wenn keine Aufgaben vorliegen, gilt folgende Regelung: Unter-/ und Mittelstufe: Die Vertretungslehrer erteilen Fachunterricht nach eigenem Ermessen und können dabei auf eine fachspezifische Materialsammlung zurückgreifen, die im Lehrerzimmer vorliegt.
- In der Oberstufe wird die Erteilung von Selbststudiumsaufgaben im Kursbuch dokumentiert.
- Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht und in aller Regel auch Fachunterricht.
- Vertretungsunterricht verlangt ein besonderes Maß an Kooperationsbereitschaft von allen beteiligten Lehrern und Lehrerinnen
- Schulische Veranstaltungen und Fortbildungstermine u. Ä. sollten koordiniert und frühzeitig geplant/bekannt gegeben werden.
- Alle Kollegen und Kolleginnen nehmen mehrmals am Tag Kenntnis vom Stand der Vertretungsplanung
- Kollegen geben Rückmeldung an den Klassenlehrer (z.B. durch das Klassenbuch), was erarbeitet wurde und ob es während der Stunde Disziplinschwierigkeiten oder ähnliches gab.
Schülerinnen und Schüler
- Vertretungsunterricht, auch Selbststudium, ist Bestandteil des schulischen Lernens.
- Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht und in aller Regel auch Fachunterricht.
- Vertretungsunterricht verlangt ein besonderes Maß an Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten, auch und gerade von den Schülern und Schülerinnen.
- Alle Schüler und Schülerinnen nehmen den Vertretungsplan beim Betreten des Gebäudes zur Kenntnis
- Die gewählten Klassensprecher und -sprecherinnen einer Klasse teilen Änderungen im Vertretungsplan der Klasse mit.
- Die Klassen bringen die für den angekündigten Vertretungsunterricht notwendigen Materialien mit.
- Die Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe II sind verpflichtet, sich die für das Selbststudium hinterlegten Aufgaben zu besorgen und diese entsprechend zu bearbeiten.
- Selbststudium bedeutet nicht „Freistunde“!
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