Zentrale Prüfung Stufe 9/10
ZP 10
Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10
Informationen, Dokumente und Materialien zum Abschlussverfahren am Ende der Sekundarstufe I*
Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) und der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 werden in Nordrhein-Westfalen seit dem Schuljahr 2006/07 in einem Abschlussverfahren vergeben. Alle Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen an Hauptschulen, Realschulen und Gesamtschulen nehmen daran teil. Abendrealschulen und Waldorfschulen nehmen ebenfalls an dem Verfahren teil. An Förderschulen und Waldorf-Förderschulen nehmen diejenigen Schülerinnen und Schüler teil, die zielgleich unterrichtet werden und die entsprechenden Abschlüsse anstreben.
Den Kern des Prüfungsverfahrens bilden schriftliche Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.
Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, die ab dem Schuljahr 2010/2011 nach Schulzeitverkürzung an Gymnasien in die gymnasiale Oberstufe eintreten, nehmen nicht an den zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 teil. Im Gymnasium werden die Abschlüsse nach Maßgabe der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt, u. a. § 40(2) Hauptschulabschluss und Fachoberschulreife) erworben .
Antworten auf weitere Fragen erhalten Sie an anderer Stelle. (FAQ-Liste und Angebot "Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase").
Dieses Angebot informiert über das Abschlussverfahren, insbesondere über die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben. Unterrichtsvorgaben und die Beispielarbeiten werden hier veröffentlicht. Darüber hinaus werden Erlasse des Ministeriums für Schule und Weiterbildung sowie weitere Dokumente und Informationen bereitgestellt.
zum Originallink
Zentrale Prüfungen und Antworten
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